Arbeitsmittelprüfungen

Prüfung von Arbeitsmitteln

So unterstützen wir Sie dabei

Vorgeschriebene Überprüfung bestimmter Arbeitsmittel gemäß §8 AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) inkl. verpflichtende schriftliche Dokumentation.
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Prüfung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von Kränen, Toren, Absturzsicherungen, Regalen, Verladerampen und Hubeinrichtungen

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Prüfung verschleißbehafteter und sicherheits-relevanter Komponenten

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Prüfbucherstellung & Plakette

Arbeitsmittelprüfungen

Der österreichische Gesetzgeber schreibt vor, dass bestimmte Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von Arbeitnehmer hervorrufen können, wiederkehrend zu überprüfen sind.

Die wiederkehrenden Prüfungen sind gemäß § 8 der Arbeitsmittelverordnung, einmal im Kalenderjahr, längstens jedoch nach 15 Monaten durchzuführen. Die Ergebnisse von wiederkehrenden Prüfungen sind schriftlich in Prüfbefunden festzuhalten.

Werden Arbeitsmittel, die wiederkehrend zu prüfen sind, mehr als 15 Monate nicht verwendet, so ist die wiederkehrende Überprüfung vor der nächsten Verwendung durchzuführen.

Die B.U.S. GmbH bietet folgende wiederkehrende Überprüfung an:

Diese Arbeitsmittel sind in der Regel an jedem gewerblichen Standort anzutreffen.

Prüftermine nicht verpassen!

Folgenschweren Schaden vorbeugen! Gesetzkonform Arbeiten!

Kraftbetriebene Tore

Laut Arbeitsmittelverordnung sind kraftbetriebene Tore vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Wiederkehrende Prüfungen sind danach einmal im Kalenderjahr, spätestens aber nach 15 Monaten vorzunehmen. Gleiches gilt für handbetriebene Tore mit einer Torblattfläche von über 10 m².

Nicht ordnungsgemäß funktionierende Tore können verschiedene Auswirkungen haben: blockierte Zugänge, Unterbrechung der Produktions- und Logistikabläufe und im schlimmsten Fall kann es zu Unfällen kommen, wenn Personen bzw. Gegenstände vom defekten Mechanismus erfasst und eingeklemmt werden.

Um solche Auswirkungen zu vermeiden und eine zuverlässige und sichere Funktion der Tore gewehrleisten zu können, ist die erste und wichtigste Voraussetzung, die wiederkehrende Überprüfung gemäß den rechtlichen Vorgaben durchführen zu lassen.

Die Firma B.U.S. GmbH bietet Ihnen die Überprüfung im folgenden Umfang an:

  • Normalbetrieb: Überprüfung der Tasten und Schalter für den Antrieb
  • Notfall (z.B. Stromausfall): Tor soll mit der Hand leicht zu öffnen sein
  • Quetschstellen: Sicherungen durch Lichtschranken, Fühlleisten oder Bodenkontaktmatten
  • Messung der Schließkraft und der dynamischen Zeit
  • Prüfbucherstellung
  • Rechtzeitiger Hinweis auf den nächsten Prüftermin

Kräne

Im Sinne der Arbeitsmittelverordnung sind Kräne Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die die gehobene Last unabhängig von der Hubbewegung in mindestens einer Richtung motorisch angetrieben bewegen können. Regalbedienungsgeräte, Hubstapler, Bagger und Radlader gelten nicht als Kräne.

Kräne einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkräne (Mobilkräne) sind gemäß § 8 AM – VO mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen

 Die wiederkehrende Prüfung des Krans beinhaltet:

  • Normalbetrieb: Überprüfung der Tasten und Schalter für den Antrieb.
  • Notfall (z.B. Stromausfall): Die Last an dem Seil soll fixiert bleiben, kein Abrutschen.
  • Prüfung des Fahrwerks z.B. Verschleiß, Risse oder sonstige Beschädigungen der Räder
  • Überprüfung des Kranhakens 
  • Prüfung der Anschlagmittel: Seile, Ketten, Hebebänder
  • Prüfbucherstellung
  • Rechtzeitiger Hinweis auf den nächsten Prüftermin

Absturzsicherung

Der Absturz von erhöhten Standplätzen ist die häufigste Ursache von schweren und tödlichen Arbeitsunfällen. Arbeitsplätze, Standplätze und Verkehrswege bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe benötigen eine Absturzsicherungseinrichtung. (§ 7 BauV)

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass auch Einrichtungen gegen Absturz (Anschlageinrichtungen nach EN 795) in regelmäßigen Abständen zu prüfen sind. Neben der Abnahmeprüfung, sind danach Wiederkehrende Prüfungen einmal im Kalenderjahr, spätestens aber nach 15 Monaten vorzunehmen.

Die wiederkehrende Prüfung durch B.U.S. GmbH wird entsprechend der EN 795 durchgeführt und umfasst folgendes:

  • Prüfung von verschleißbehafteten Komponenten
  • Überprüfung der Anschlagpunkte
  • Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile
  • Prüfbucherstellung
  • Rechtzeitiger Hinweis auf den nächsten Prüftermin

Brandschutztüren und Tore

Technische Brandschutzeinrichtungen sind ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden vorbeugenden Brandschutzes in Betrieb. Egal ob diese zur Brandfrüherkennung, Rauchableitung oder Löschung eines Brandes eingesetzt werden, eine wirksame Funktion ist nur durch einwandfreie Instandhaltung gewährleistet.

Da derartige Anlagen oft aufgrund behördlicher Vorschreibungen bzw. Erfordernisse eingebaut werden, verlangt der Gesetzgeber bzw. die Behörde eine wiederkehrende Kontrolle der kraftbetriebene Tore und Türen, sowie Tore die nach oben öffnen (>10 m²)

Diese sind gemäß Arbeitsmittelverordnung BGBI. Nr.164/2000 aufgrund der Personengefährdung zusätzlich zu den Anforderungen der TRVB O 120 jährlich durch eine fachkundige Person auf die Betriebssicherheit überprüfen zu lassen.

Regale

Wir überprüfen Ihre Regalanlagen und führen eine Inspektion nach den Vorschriften der DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und der ÖNORM EN 15635 durch. 

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und ÖNORM EN 15635 verpflichten den Arbeitgeber zur systematischen Inspektion seiner Lageranlage spätestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person.

Die ÖNORM EN 15635 legt dabei Art und Ablauf der Kontrollen fest und definiert Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung. 

Durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden und potentiellen Risiken können Unfälle im Vorfeld vermieden werden. 

Ladebordwände

Wir überprüfen Ihre Ladebordwand gemäß ÖNORM EN 1756

Ladebordwände / Hubladebühnen sind plattenförmige Hubeinrichtungen, die am Fahrzeug montiert sind.

Vorgeschriebene, jährlich wiederkehrende Prüfung der hydraulischen Ladebordwand gem. Arbeitsmittelverordnung §8.

 

. Standardladebordwand

. Faltbare Ladebordwand

. Unterfahrbare Ladebordwand

Fahrzeughebebühnen

Für Fahrzeughebebühnen sind wiederkehrende Prüfungen gemäß ÖNORM EN 1493 durchzuführen. 

Fahrzeughebebühnen unterliegen während der Nutzungsdauer Schäden verursachenden Einflüssen. Der Werkstattbetreiber hat daher die Pflicht, regelmäßige Prüfungen zu veranlassen, so dass Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben-sowie der sichere Betrieb gewährleistet werden können.

Die Prüffrist für Fahrzeughebebühnen von maximal einem Jahr sollte nicht überschritten werden. 

Elektrische Arbeitsmittel

Handgeführte Elektrowerkzeuge z.B. Wärmegeräte, Leuchten, Leitungsroller, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte, Ladegeräte, Trenn-/ Kleinspannungstransformatoren, 

Geräte der Unterhaltungselektronik sowie der elektrischen Informationstechnik, einschließlich Fernmeldegeräte und elektrische Büromaschinen, Laborgeräte, Mess-, Steuer-und Regelgeräte. Hierzu zählen auch die an der Arbeitsstelle zur Verwendung freigegebenen Privatgeräte,

wie z.B.

. Kaffeemaschinen

. Wasserkocher

. Rundfunkgeräte

Transportablen elektrischen Arbeitsmitteln

z.B. Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger, Schweißgeräte. 

Unser Service

. Qualifizierte Durchführung von unseren erfahrenen und zertifizierten Personal 

. Durchführung der Inspektion im laufenden Betrieb 

. Erstellung der erforderlichen Dokumentation 

. Nach wenigen Tagen der erfolgten Prüfung erhalten Sie das Prüfprotokoll